Trotz Einführung der Globalen Mindestbesteuerung bleibt uns die Hinzurechnungsbesteuerung erhalten – seit 01.01.2022 sogar in neuem Gewand. Im Frühjahr 2023 erwarten wir zudem den Entwurf des neuen Anwendungsschreibens.
In unserem Workshop stellen wir aktuelle Fälle aus dem Bereich der Hinzurechnungsbesteuerung vor und beleuchten diese aus der Perspektive von Beratung, Finanzverwaltung und Unternehmen.